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Das Arbeitsrecht in Deutschland ist komplex und für Laien oft nur schwer durchschaubar. Eines sollten Sie aber wissen: Das deutsche Arbeitsrecht ist sehr arbeitnehmerfreundlich. Genau darin liegt Ihre Chance. Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, scheuen Sie sich daher nicht und klagen Sie Ihr gutes Recht ein.
Wurde eine Kündigung oder Änderungskündigung ausgesprochen, so muss der Arbeitnehmer die 3-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage (beginnend mit dem Zugang der Kündigungserklärung) beachten. Entsprechendes gilt bei Befristungen bzw. beim Ablauf von befristeten Arbeitsverträgen. Da das sehr umfangreiche Arbeitsrecht einem steten Wandel unterworfen ist und sich durch die Rechtsprechung und die Einflüsse aus Europa hat es sich ständig weiterentwickelt.