Baurecht

                                                                                                         Baurecht                                    >>  Fachberatung
                                                                                 Dr. Auracher & Kollegen - Fachgebiet -
                                                  Wir bieten Ihnen professionelle Beratung im Bau – und Architektenrecht
International tätige Investoren, Projektentwickler, Architekturbüros, Projektsteuerer und erfahrene Bauunternehmer nutzen die Projekterstellung unserer Kanzlei, um ihre Interessen effizient durchzusetzen. In der Regel gelingt dies im Rahmen der Projekterstellung in konsensualen Verhandlungen mit den Baubeteiligten oder im Rahmen des Baukonfliktmanagements unserer Kanzlei. In Ausnahmefällen setzen wir für Sie Ihre Interessen auch vor den staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten durch.

Im Zuge der Erstellung von Bauprojekten ist ein sorgfältiges Vertragsmanagement unumgänglich, damit  Sie nicht mit  ungerechtfertigten Ansprüchen konfrontiert werden. Oberstes Ziel ist es immer, den Vertrag effizient abzuwickeln und langwierige Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden.

Das Baurecht und Architektenrecht ist Teil des zivilen Baurechts, das die Vertragsbeziehungen zwischen den baubeteiligten Unternehmen regelt und dem besonderen Schuldrecht zuzuordnen ist.

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Häufig werden mit der Vergabeordnung und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) oder im internationalen Bereich mit den Bedingungen der Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils/International Federation of Consulting Engineers (FIDIC) Standardvertragsbedingungen vereinbart.

Die gesetzlichen Regelungen und Standardvertragsbedingungen sollen eine effiziente Projekterstellung ermöglichen und eine möglichst klare Verteilung der wirtschaftlichen Risiken gewährleisten. Dazu werden folgende Regelungen getroffen:
•    Bau-Soll (Art und Umfang der Leistung) / Vergütung
•    Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen
•    Zahlungsmodalitäten / Abrechnung
•    Ausführungsmodalitäten / Ausführungsfristen
•    Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
•    Verteilung der Gefahr
•    Vorzeitige Beendigung des Vertrages
•    Haftung / Vertragsstrafe / Sicherheiten
•    Mängel / Gewährleistung Streitbeilegung


                                                            Wir bieten professionelle Hilfe bei der Vertragsgestaltung
Im Rahmen der Vertragsgestaltung übernehmen wir für Sie eine effiziente Vertragsgestaltung, die gleichzeitig den praktischen Anforderungen auf der Baustelle gerecht wird. In dieser frühen Projektabwicklungsphase sind naturgemäß die größten Unsicherheiten aber auch das größte Optimierungspotenzial vorhanden.


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