Jedes auch noch so unbedeutende Geschäft ist mit einem Schwall von Kleingedrucktem verbunden. Oft bleibt nicht die Zeit, die Klauseln tatsächlich zu lesen – oder sich gar damit zu beschäftigen, was sie bedeuten. Wer etwa liest die Romane in Kleinstdruck, die auf der Rückseite jeder Lastschriftermächtigung steht, die man beim Bezahlen mit der ec-Karte im Supermarkt unterschreibt? In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit – jeder darf mit jedem vertraglich vereinbaren, was er will – selbstverständlich in den Grenzen des Gesetzes. Ein Vertrag darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen, auch die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen beachtet werden. Für viele Vertragstypen gibt es besondere gesetzliche Regelungen – wie etwa für den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Werkvertrag, oder etwa für Verträge im Bereich der Finanzdienstleistungen. Der Gesetzgeber hat sich viel einfallen lasse, um Verbraucher vor Übervorteilung zu schützen. Aber auch, wenn Sie kein Verbraucher sind, sondern etwa Gewerbebetreibender, können Sie sich an uns wenden.
Sprechen Sie mit uns – unabhängig davon, um welche Vertragsart es bei Ihnen geht. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vielleicht haben Sie es mit einer unwirksamen Klausel oder einem unwirksamen Vertrag zu tun oder können den Vertrag anfechten. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.