Wohnungseigentum

Wohnungseigentumsrecht / Eigentumswohnung                                        Fachberatung <<<

1. Was ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und
    wozu dient es?

Das Wohnungseigentumsgesetz wurde 1951 eingeführt und enthält unter anderem die Bestimmungen zur Entstehung von Wohneigentum und zur Verwaltung sowie zur Aufteilung der Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Zudem enthält es Vorschriften rund um die Wohnungseigentümerversammlung und die Beschlussfassungen, die dort getroffen werden.

Im ersten Abschnitt des WEG wird die Begründung des Wohnungseigentums definiert. Die gesetzlichen Vorgaben bilden die Grundlage für die Zuweisung eines eigenen Grundbuchblatts für jeden Miteigentumsanteil durch das Grundbuchamt. Der zweite Abschnitt des WEG betrifft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und regelt in den Paragraphen 13, 14 und 16 WEG deren Rechte und Pflichten sowie die Nutzung und Kostenaufteilung. Der dritte Abschnitt betrifft die Verwaltung. So werden etwa in Paragraph 27 WEG die Aufgaben des WEG-Verwalters definiert.


  •       Grundbucheintragung
  •       Teilungserklärung (Gestaltung, Auslegung,
          Wirkung)
  •       Rechte und Pflichten, Haftung, Insolvenz
  •       Verwalter und Verwaltung
          (Bestellung, Abberufung,
  •       Verwaltervertrag, Pflichten, Rechte,
  •       ordnungsgemäße Verwaltung)
  •       Beschlussfassung — Tagesordnung,
  •       Störung des Gemeinschaftseigentums
  •       Modernisierung
  •       Sondereigentum, Alleineigentum,
  •       Gemeinschaftseigentum
  •       Eigentümerversammlung, Abstimmung,
          Einberufung
  •       Wohngeld und Hausgeld, Sonderumlage
  •       Jahresabrechnung
  •       Wirtschaftsplan Hausgeldabrechnung
  •       Instandsetzungsrücklage und
          Instandhaltungsrücklage
  •       Entziehungsklage, Anfechtungsklage,
  •       Beschlussanfechtung
  •       Eigentumsstörungen
  •       Überwuchs und Überhang
  •       Notwege und Leiterrecht
  •       Grenzzaun, Grenzbewuchs, Pflanzen
  •       Immissionen und Emissionen
  •       Nachbarstreitigkeiten
  •       Unterlassungsansprüche
  •      Schadensersatz


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