Familienrecht

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                                                              Wissenswertes
Ehescheidung:
Die Voraussetzungen im Normalfall
In der Regel wird nach Ablauf des Trennungsjahres der Scheidungsantrag eingereicht (§ 1566 BGB). Anders als nach § 630 ZPO (gültig bis 31.08.2009) muss kein vollstreckbarer Titel über die Scheidungsfolgen errichtet sein, was in der Praxis ohnehin durch die Anwendung des § 1565 BGB auch in unstreitigen Fällen umgangen wurde.
BGH ändert Rechtsprechung im Unterhalt !
Ein Unterhaltsfall, in dem es hin und her ging, hat den BGH dazu gebracht, seine Rechtsprechung zu ändern. Nachdem die Ehefrau erfolglos einen Abänderungsantrag auf Erhöhung des Unterhalts gestellt hatte, begehrte der Ehemann nun die Beendigung der Unterhaltsverpflichtung mit einem neuen Abänderungsantrag. „Zulässig“, sagt nun der BGH – im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung!
So hat der BGH zur Zulässigkeit eines Abänderungsantrags entschieden
Ein Herabsetzungsantrag des Schuldners nach einem vorangegangenen erfolglosen Abänderungsantrag des Gläubigers auf Erhöhung des Unterhaltes ist zulässig.
Der Sachverhalt: 1997 wurde der geschiedene Ehemann zu Unterhaltszahlungen verurteilt. Auf Abänderungsklage der Ehefrau wurde der laufende Unterhalt 2003 vom OLG Düsseldorf erhöht. In einem weiteren Abänderungsverfahren hat das AG Geldern 2009 den Unterhalt von August 2007 bis Januar 2010 erhöht, für die nachfolgende Zeit wurde die Abänderungsklage der Ehefrau abgewiesen.

Persönliche Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren

Das OLG Saarbrücken hat entschieden: Im Sorgerechtsverfahren ist ein Kind regelmäßig ab Vollendung des dritten Lebensjahres persönlich anzuhören. Das Unterbleiben begründet einen schwerwiegenden Verfahrensmangel, der auf Antrag Aufhebung und Zurückweisung rechtfertigt.
Besprechung zur Entscheidung OLG Saarbrücken 05.01.2018 – 9 UF 54/17
Der Sachverhalt: Antragstellerin und Antragsteller – die Ehe ist mittlerweile geschieden – sind Eltern der betroffenen Kinder D und E. Beide Kinder leben bei der Antragstellerin, der mit Zustimmung des Antragsgegners das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde. Der Umgang des Antragsgegners wurde in mehreren gerichtlichen Vergleichen protokolliert, wobei D im Januar 2016 persönlich angehört wurde.


Familienrecht

Wir begleiten unsere Mandanten bei sämtlichen Problemen familienrechtlicher Natur.
Wichtig sind zunächst rechtzeitige vertragliche Regelungen. Im Konfliktfall versuchen wir vorrangig, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Falls notwendig, vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten vor den Familiengerichten der zuständigen Amtsgerichte und Oberlandesgerichte in ganz Deutschland.
Wir beraten und vertreten bei allen nationalen und internationalen familienrechtlichen Rechtsfragen, insbesondere zu den Themen:
Trennung und Scheidung,
Unterhalt für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner sowie Angehörige von Patchwork-Familien,
gemeinsames und alleiniges Sorgerecht für eheliche und nichteheliche Kinder,
Umgangsrecht,
Vermögensauseinandersetzung (Immobilien, Mietwohnung, Hausrat, etc.),
Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft,
gesetzlicher und schuldrechtlicher Versorgungsausgleich,
Scheidungsverfahren (Ablauf, Kosten).

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