Pflichtteil

      Pflichtanteil                                                                                >>  wir beraten Sie
Das Wichtigste in Kürze
•    Jeder Erblasser kann Angehörige per Testament enterben,ohne   das begründen zu müssen.
•    Mit einem Berliner Testament enterben Eheleute ihre Kinder. Die erben erst, wenn beide Eltern verstorben sind.
•    Wer als nächster Angehöriger oder Ehepartner enterbt ist, muss aber nicht leer ausgehen: Er hat einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil (§ 2303 BGB).
•    Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
•    Ein Pflichtteilsberechtigter muss seinen Anteil von den Erben einfordern, das Nachlassgericht spricht den Pflichtteil nicht automatisch zu.
•    Nur unter besonderen Umständen können Eltern ihren Kindern auch den Pflichtteil entziehen – etwa wenn das Kind wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.


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