Unterhalt

Unterhalt                                                                                    >> wir beraten Sie

Im Falle einer Scheidung – aber auch im Falle der Geburt eines Kindes  – ist es zunächst von elementarer Bedeutung für den wirtschaftlich Schwächeren, Kenntnis über die rechtlichen Grundlagen des Unterhaltes zu haben.

 

Während der Trennung besteht meist ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der Trennung wandelt sich dieser Anspruch gegebenenfalls in einen Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt um. Wir beraten und vertreten Sie sowohl bei der Geltendmachung des Unterhalts, als aber auch bei der Abwehr unberechtigter Unterhaltsansprüche. Gerade bei den Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten sind viele Details zu bedenken. Die Höhe des Unterhalts ist neben dem Einkommen von verschiedenen Faktoren beeinflusst, beispielsweise der Wohnwert im Eigenheim, der Altersvorsorge oder der geldwerten Leistungen durch den Arbeitgeber.

Warten Sie nicht lange, bevor Sie sich beraten lassen, denn der Unterhaltsanspruch entsteht erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Unterhalt geltend machen. Oftmals zahlt die Gegenseite keinen Unterhalt. Hier kann man durch ein gerichtliches Eilverfahren vorläufig eine schnelle und verbindliche Zahlung des Unterhalts erwirken.

Auch haben Kinder gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt.

Dieser Unterhalt kann sowohl in real, als aber auch in bar (mit Geld) geleistet werden. Gerade beim Kindesunterhalt ist es entscheidend, dass der Unterhalt so schnell wie möglich geltend gemacht wird, da hier meist viel Geld verloren geht. Auch die Mutter des Kindes hat gegenüber dem Kindsvater einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

 

Rufen Sie uns an, um Ihren Fall zu beurteilen.


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