Bau- und Eigentumsrecht

                                                      Bau- und Eigentumsrecht

Das Baurecht und Architektenrecht ist Teil des zivilen Baurechts, das die Vertragsbeziehungen zwischen den baubeteiligten Unternehmen regelt und dem besonderen Schuldrecht zuzuordnen ist.

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Häufig werden mit der Vergabeordnung und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) oder im internationalen Bereich mit den Bedingungen der Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils/International Federation of Consulting Engineers (FIDIC) Standardvertragsbedingungen vereinbart.

Die gesetzlichen Regelungen und Standardvertragsbedingungen sollen eine effiziente Projekterstellung ermöglichen und eine möglichst klare Verteilung der wirtschaftlichen Risiken gewährleisten. Dazu werden folgende Regelungen getroffen:
    Bau-Soll (Art und Umfang der Leistung) / Vergütung
    Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen
    Zahlungsmodalitäten / Abrechnung
    Ausführungsmodalitäten / Ausführungsfristen
    Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
    Verteilung der Gefahr
    Vorzeitige Beendigung des Vertrages
    Haftung / Vertragsstrafe / Sicherheiten

  •     Mängel / Gewährleistung Streitbeilegung
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