Testamentsberatung

Testament                                                                                              >>> fachliche Beratung

  •       Prozessvertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten
  •       Erbrechtliche Vermögensgestaltung
  •       Testamentsgestaltung
  •       Regelung der Unternehmensnachfolge
           (testamentarisch und gesellschaftsrechtlich)
  •       Pflichtteilsrecht
  • ·      Erbauseinandersetzung (außergerichtlich und
           gerichtlich)
  •       Testamentsvollstreckung

  •       Vermögensübertragungen/Schenkungen unter
            Lebenden auf den Todesfall
  •       Regelung des Ausschlusses von der Erbfolge
  •       Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,
           Patientenverfügung
  •       Vorbereitung und Terminswahrnehmung bei
            notariellen Testamentsgestaltungen
  •       Erbvertrag
  •       Erbausschlagung
  •       Nachlassverwaltung

Sie möchten Ihren Nachlass regeln und ein Testament oder Erbvertrag aufsetzen?

Nur ein einwandfreies Testament sorgt dafür, dass die letztwillige Verfügung des Erblassers auch wirksam umgesetzt werden kann und Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Vermeiden Sie Fallstricke und Formfehler. Bei der Erstellung eines wirksamen Testaments müssen gesetzliche Vorgaben wie z.B. Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden. Wir setzen Ihnen ein rechtssicheres Testament auf.


Laut einer Studie der Postbank sind etwa 53 Prozent aller Verfügungen von Todesfällen rechtlich belastbar. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller Testamente nach dem Erbfall entweder unwirksam sind oder aber nicht das enthalten, was der Erblasser wollte. Folglich wird in mehr als der Hälfte aller Testamente riskiert, dass ein meist sehr teurer Erbrechtsstreit vor einem Gericht zu führen ist. Grundlage der Postbank-Studie war die Befragung von 1.613 Bundesbürgern ab 16 Jahren durch das 
Institut für Demoskopie Allensbach






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